Regulierung von ESG-Ratings: Nach der EU folgt mit der Gesetzgebung auch Großbritannien

| Eliška Kozubíková

Die britische Regierung Ende Oktober hat dem Parlament die endgültige Fassung des Gesetzes zur Regulierung von ESG-Rating-Anbietern vorgelegt mit einem voraussichtlichen Inkrafttreten ab Mitte 2028. Die Gesetzgebung wird damit den Schritten der Europäischen Union folgen, die mit der Durchsetzung konkreter Bedingungen für Rating-Anbieter ab Juli 2026 rechnet.

Die EU-Verordnung wurde bereits Ende 2024 verabschiedet und zielt darauf ab, dass die Empfänger von Informationen, also ESG-Ratings, Zugang zu transparenten Informationen über Methodik und Bewertung erhalten und die Transparenz sowie Unabhängigkeit gestärkt werden. Rating-Anbieter in der EU sind verpflichtet, eine Genehmigung von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu erhalten und müssen klare Informationen über die Methodik, Daten und Quellen, die für die Bewertung verwendet werden, bereitstellen.

Unterschied zur europäischen Gesetzgebung

Die Gesetzgebung Großbritanniens gilt, ähnlich wie die EU-Verordnung, für Rating-Anbieter mit Sitz im Vereinigten Königreich sowie für ausländische Anbieter, die auf dem britischen Markt tätig sind. Die Aufsicht über die Erlaubnis dieser Aktivitäten liegt beim Financial Conduct Authority (FCA), der bei der Bewertung vier Schlüsselbereiche anvisieren will – Transparenz, Verwaltung und Governance, Systeme und Kontrollen sowie Interessenkonflikte. Ein wesentlicher Unterschied zur europäischen Gesetzgebung soll die primäre Fokussierung auf die Regulierung von Ratings in Fällen sein, in denen wahrscheinlich ist, dass sie Investitionsentscheidungen beeinflussen.

Regulierung gilt nicht für alle ESG-Rating-Anbieter

Sowohl in der europäischen als auch in der britischen Gesetzgebung sind von der Regulierung ausgenommene Rating-Anbieter, die auf gemeinnütziger Basis arbeiten, also beispielsweise Forschungs- und Bildungseinrichtungen, wohltätige und andere gemeinnützige Organisationen oder Behörden der öffentlichen Verwaltung.

ESG-Ratings liefern in der Regel Informationen über das Unternehmensprofil im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und bewerten Zusammenhänge (Auswirkungen oder Risiken) im Rahmen der E-, S- und G-Faktoren. Zu den bekanntesten ESG-Rating-Anbietern gehören beispielsweise MSCI ESG Rating, Sustainalytics, Refinitiv oder Moody’s Analytics.

Quellen: Legislation.gov.uk, 2025; FCA, 2025; CMS Law-Now, 2025; EUR-Lex, 2025; EY, 2024

Die Bewertung von ESG‑Faktoren hat im Allgemeinen einen bedeutenden Einfluss auf die Entscheidungen von Investoren, auch im Rahmen von Lieferanten‑Kunden‑Beziehungen, und Ratings werden genutzt und nachgefragt. Das aktuelle Angebot an Ratings leidet jedoch (auch aus unserer Erfahrung) vor allem unter einer unklaren Transparenz der Methodik und der verwendeten Quelldaten, was die Glaubwürdigkeit des Rating‑Ergebnisses mindert.

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