Kalifornien veröffentlicht eine vorläufige Liste von Unternehmen, die Klimaberichte einreichen müssen
Das Gesetz SB 261 gilt für Unternehmen mit einem Umsatz von über 500 Millionen Dollar, die in Kalifornien tätig sind. Diese Unternehmen müssen einen Bericht über klimabezogene finanzielle Risiken und die Maßnahmen, die sie zur Minderung oder Anpassung ergreifen, veröffentlichen.
Die ersten Berichte über Klimarisiken sollen bis zum 1. Januar 2026 veröffentlicht werden. Die Berichtspflicht für Scope‑1‑ und Scope‑2‑Emissionen beginnt im Jahr 2026 (für das Geschäftsjahr 2025), Scope‑3‑Emissionen folgen im Jahr 2027.
CARB weist darauf hin, dass die Liste vorläufig ist und nicht alle Unternehmen umfassen muss, die der Regulierung unterliegen. Gleichzeitig kann sie Unternehmen enthalten, die letztlich nicht berichten müssen, zum Beispiel Tochtergesellschaften, wenn das Mutterunternehmen einen Bericht für die gesamte Gruppe veröffentlicht.
Im Gegensatz dazu scheint es, dass die US-Börsenaufsicht (U.S. Securities and Exchange Commission, SEC) laut ihrem Vorsitzenden Paul Atkins vor Gericht ihre eigenen Klimaberichtspflichten, die unter der Biden‑Administration eingeführt wurden, nicht verteidigen wird. Dies hängt mit den Maßnahmen der Trump‑Administration zusammen, die darauf abzielen, die wachsenden Anforderungen an die Unternehmensnachhaltigkeit und die globale Klimaberichterstattung nicht zu unterstützen.
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