Der Energieverband Tschechien kritisiert die EU‑Taxonomie‑Regeln
Der Energieverband Tschechien (SEČR) hat im Rahmen von Konsultationen mit der Europäischen Kommission zu den EU‑Taxonomie‑Regeln Stellung genommen, die seiner Ansicht nach den Ausstieg aus Kohle erschweren und nicht der Investitionsrealität entsprechen.
Kernenergie ist in der Taxonomie nur als vorübergehende Quelle eingestuft. SEČR fordert entweder eine dauerhafte Einstufung als nachhaltige Investition oder eine Verschiebung der Schlüsseldaten – für den Plan eines Tiefenlagers von 2040 auf 2060 und für die Erteilung einer Baugenehmigung von 2045 auf 2065.
Die Gasenergie stößt auf den Termin 2030 für die Baugenehmigung neuer Anlagen und 2035 für den Ersatz von Erdgas durch Wasserstoff oder Biogas. Laut dem Geschäftsführer von SEČR, Josef Kotrba, sind diese Fristen angesichts der Dauer der Genehmigungsverfahren und der realen Verfügbarkeit von Wasserstoff und Biogas nicht erfüllbar.
Der Rückbau von Kohlekraftwerken in Tschechien beschleunigt sich, doch ihr emissionsarmer Ersatz in Form von Gas‑ und Kernkraft bleibt noch in der Planungsphase. Ohne eine Überarbeitung der Taxonomie wird es laut SEČR schwierig sein, Finanzierungen für diese Projekte zu erhalten.
Die Überarbeitung der Taxonomie sollte im zweiten Quartal 2026 veröffentlicht werden.